Die Pazeider Stornobedingungen

REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Aktuell beträgt die kostenlose Stornofrist 14 Tage vor Anreise.

Und wenn doch etwas dazwischen kommt? Es kann ja immer mal was passieren!? Man freut sich auf herrlich unbeschwerte Urlaubstage und dann kommt plötzlich etwas dazwischen. Neben der unerfreulichen Ursache gibt es dann auch noch Stornokosten.
Unsere Empfehlung:Das PAZEIDER Rundum Sorglospaket mit der Reiserücktritts-Versicherung schützt Sie vor zusätzlichen Kosten. Bitte beauftragen Sie uns oder geben uns kurz per Mail oder telefonisch Bescheid und wir strecken die Prämie von lediglich 35,00 Euro pro Erwachsenen und 20 € pro Kind für Sie vor.


Stornobedingungen vom Bio- & Wellnesshotel PAZEIDER nach den Bestimmungen des Hotel Gastwirte Verband Südtirol - HGV:


Bei Stornierungen innerhalb der letzten 13 Tage vor Reiseantritt fallen für Sie ohne Reiserücktrittsversicherung folgende Stornokosten an:
Bei Reservierung mit Frühstück werden 80% des Gesamtbetrages berechnet
Bei Reservierung mit Halbpension werden 70% des Gesamtbetrages berechnet
Bei vorzeitigem Reiseabbruch werden alle nicht genutzten Tage des Reisearrangements inkl. Verpflegungsanteil berechnet.Diese Kosten werden durch das PAZEIDER Rundum Sorglospaket zum Prämienbetrag von lediglich 35,00 € pro Erwachsenen und 20 € pro Kind vollständig abgedeckt.
Wir machen Ihnen den Vorschlag, für Sie diese Stornoversicherung abzuschließen. Das heißt wir erledigen die Formalitäten und strecken die Prämie für Sie vor. Die Abrechnung derselben erfolgt dann bei uns bei der Anreise in Bargeld in der Summe von lediglich 35,00 € pro Erwachsenen und 20 € pro Kind.
Es genügt uns per Telefon (0039 0473 448740) oder per E- Mail (info@pazeider.com) zu beauftragen.


Stornobedingungen:


Versicherte Gründe für Reisestorno / Reiseabbruch
Folgende Ereignisse sind versicherte Reisestorno- bzw. Reiseabbruchgründe, wenn Sie aufgrund dieser die Reise unerwartet nicht antreten können oder abbrechen müssen:
unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod; Lockerung von implantierten Gelenken; unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod (auch Selbstmord) eines Familienangehörigen, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist; Schwangerschaft, wenn diese nach Reisebuchung festgestellt wurde, oder schwere Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche;bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses (z.B. Hochwasser, Sturm), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist; unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber; Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst; Einreichung der Scheidungsklage bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Einreichung der Auflösungsklage vor der gemeinsamen Reise der Ehe-/Lebenspartner; Auflösung der Lebensgemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse seit 6 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der gemeinsamen Reise der Lebensgefährten; Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung; Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung. Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-,Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister